Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 1
Ein ziemlich minimalistischer erster Artikel der Menschenrechtserklärung, aber dennoch ein dickes Ausrufezeichen für die internationale Politik. Man muss dabei bedenken, was die UN alles in den Anfängen geleistet hat. Die Gründung einer solchen Organisation ist unglaublich aufwendig, zudem noch diese Erklärung zu erarbeiten, auf die sich alle Gründungsmitglieder einigen können. Sehr respekteinflößend, dass man dieses Mammutprojekt bewältigt hat, wenn man bedenkt, dass man bei heutigen Klima- oder G-irgendwas-Gipfeln innerhalb mehrerer Jahre keine Einigungen findet. Oder ein Armutszeugnis für die heutigen Politiker. Oder beides.

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1. In welchem Sinne würdest du den Artikel als minimalistisch bezeichnen?
2. Ein “dickes Ausrufezeichen für die internationale Politik” ist der Artikel sicher, aber fraglich ist die tatsächliche Bedeutung. Die Gültigkeit bzw. Umsetzung ist offenbar nur beschränkt möglich und denkbar. Oder anders formuliert:
3. Wie setzt man diesen Grundsatz am effektivsten um, wann ist er erfüllt?
Hierzu gehört auch: Darf eine Institution (Staat, internat. Organisation, …) einer anderen die Grundsätze diktieren?
4. Ich stimme zu, dass die Gründung der UN und ähnlicher Organisationen sicher unheimlich aufwändig gewesen ist und als ein hervorstechendes positives Symbol des 20. Jahrhunderts betrachtet werden kann. Die Übertragung auf jüngere Strukturen, die andere Ziele, Methoden und Aufbau besitzen, finde ich jedoch nicht überzeugend genug. Es gilt heutzutage, mit geringerem politischem Handlungsspielraum größere Projekte zu bewältigen (diskussionswürdig!) und gestaltet sich daher auch schwieriger.
1. Er ist minimalistisch in dem Sinne, dass er wenige Worte verwendet, um viel Inhalt auszudrücken. Es ist natürlich disskussionswürdig, inwiefern ihm das gelingt und angebracht ist. Aber beeindruckend ist das für mich allemal.
2./3. Eine Institution darf einem Staat Grundsätze nicht diktieren, aber auf deren Einhaltung drängen, wenn sich vertraglich darauf geeinigt wurde. So würde ich es in Kürze ausdrücken. Ansonsten ist ein aufoktroyieren von Verhaltensweisen nicht zulässig.
4. Ich stimme zu, dass an der UN-Gründung weniger Staaten beteiligt waren als z.B. an aktuellen Klima-Gipfeln. Wenn jedoch heutige Methoden (die, wie du sagst, anders sind) keine Erfolg haben, darf man daran zweifeln, dass die Methoden adäquat sind.