Es geht um vermutlich einen der letzten Prozesse gegen vermutliche NS-Täter des zweiten Weltkriegs. Wenn ich es recht überdenke, nein: Es geht eigentlich um einen 89-jährigen Mann, der wahrscheinlich wenig mitbekommt, und um vermutliche Verbrechen, die vor 66 Jahren begangen wurden. Vor allem geht es für die Öffentlichkeit hier um Fragen, die wenig mit dem Strafmaß oder der Beweisaufnahme zu tun haben. Es sind die hintergründigen Fragen, die vielmehr bestimmen, wieviel Gewicht wir diesem Prozess zumessen.
1. Wie lange darf man Straftaten bestrafen? Mord verjährt nach deutschem Recht nicht, Völkermord auch nicht. Jedoch frage ich mich, warum dies so ist. Laut Wikipedia wurde die Verjährung von Mord/Völkermord in den 1960ern sukzessive abgeschafft, damit man die NS-Verbrecher auch noch später bestrafen konnte.
Man sieht in der Judenvernichtung während des Zweiten Weltkriegs ein einmaliges Verbrechen, das ultimativ die Grenzen der Moral und des Strafrechts ausreizt und daher jegliches andere Verbrechen übertrifft. Für mich problematisch ist, das so zu sehen. Ich verstehe nicht, was so einzigartig daran war: Die maschinelle Präzision, mit der gearbeitet wurde, gab es auch in anderen Kriegen. Die Entrechtung der Juden, ihr den Menschenstatus abzusprechen (und sie dennoch als entartetes Beispiel der menschlichen Rasse anzusehen), war auch nichts Neues. Sinti und Roma kennen die Entrechtung schon seit dem Mittelalter, auch amerikanische Eingeborenenstämme wurden als rechtelos angesehen. Von Arbeitslagern oder Tötungslagern wollen wir nicht sprechen: Stalin hat nichts anderes gemacht, z.T. gibt es sowas heute noch in China. Ich sehe die Einzigartigkeit einfach nicht.
2. Wie darf man jemanden bestrafen, der wahrscheinlich selbst getötet worden wäre, wenn er nicht kooperiert hätte? Ich kenne die Hintergründe nicht allzu genau, doch Demjanjuk ist Ukrainer und war Kriegsgefangener. Er war einer der wenigen nicht-deutschen Wächter in einem Konzentrationslager. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass er gezwungen worden ist zu helfen. Jedoch denke ich, dass er mit dem Tod rechnen musste, wenn er weiter in Kriegsgefangenschaft bleiben würde. So entschied er sich, den Deutschen zu helfen und erhoffte sich davon ein weiteres Überleben. Ich kenne recht viele Moralsysteme, doch ich habe noch keines erlebt, in dem das Recht auf Selbstverteidigung, Verteidigung des eigenen Lebens, verwerflich wäre. Die Frage ist hier:
3. Wie weit darf man gehen, um sein eigenes Leben zu verteidigen? Sind dazu alle Mittel recht? Dies ist eine schwerwiegende Frage, die ich nicht auf die Schnelle beantworten kann. Doch sehe ich es als sehr kompliziert an und stelle mich auf keinen Fall auf die Position, dass man keinen Menschen töten dürfte, um sein Leben zu verteidigen. Extremsituationen sind einfach etwas anderes als einfache moralische Entscheidungen. Mir ist klar, dass Demjanjuk hier als Wärter vermutlich bei der Tötung an Menschen, die mit seiner Bedrohung nichts zu tun hatten, geholfen hat. Doch möchte ich keine Position von vornherein tabuisieren, da hier vermutlich einfache Intuitionen nicht weiterhelfen.
4. In welchem Gesundheitszustand darf man einen Angeklagten zur Verhandlung laden? Sicher gibt es das Gutachten dreier Ärzte, die sagen, Demjanjuk sei verhandlungsfähig. Doch fragt man sich aus moralischer Perspektive doch auch: Könnte man einem halbwegs gesunden 89-jährigen noch eine Gerichtsverhandlung zumuten? Ich kenne 75-jährige, denen ich das nicht mehr zumuten würde, da ich ihnen nicht zutraue, da noch zu folgen. Andererseits kenne ich auch 85-jährige, denen ich das durchaus noch zutraue. Ein schwieriger Fall.
Dazu gehört für mich auch die Überlegung, ob ein liegender Angeklagter noch seine Würde behält, wie es §1 GG verlangt. Würde ist sowieso so eine schwierige, schwammige Konstruktion, die ich noch nicht wirklich mag. Zudem weiß man nicht, wieviel Demjanjuk simuliert oder wieviel von seinem Verhalten Trotz ist.
5. Für mich stellt sich ebenfalls die grundsätzliche Frage, wieviel Moral in ein Rechtssystem gehört. Wir müssten doch vor uns als Gesellschaft begründen, warum wir diesen alten Mann noch bestrafen? Geht es um Gerechtigkeit, wie die Opfer diesem Artikel bei Welt Online verlangen?
Wahrheit und Gerechtigkeit, nicht eine harte Strafe ist es, was die Opferangehörigen wollen.
Wie wollen sie Gerechtigkeit erlangen? Wenn es nicht um eine harte Strafe geht, könnte es doch auch eine symbolische, sehr niedrige Strafe geben, in der gezeigt wird, dass wir als Gesellschaft solche Taten verurteilen.
Oder geht es um die Prävention weiterer Straftaten? Wohl kaum. Viel kann der Mann nicht mehr anrichten.
Zudem: Ich kenne die Kriminalakten Demjanjuks nicht, doch mir ist bisher keine Information untergekommen, aus der ersichtlich wird, dass der Mann erneut straffällig geworden ist. Ist es dann gerechtfertigt, ihn zu bestrafen, wenn es ein einmaliger Fehltritt war, den er ohne Strafe schon bereut hat? Sein Schweigen vor Gericht kann einerseits als Wahrnehmung seines Schweigerechts gesehen werden, andererseits auch als Scham oder als Signal, dass zu Unrecht prozessiert wird, da er die Schwere seiner Schuld schon erkannt hat.
6. Wie oft darf jemand international wegen ein- und desselben Vorwurfs vor Gericht stehen? Demjanjuk hat schon einen Prozess in Israel hinter sich und einen in den USA. Nun ist Deutschland dran. Es ist mir nicht bekannt, dass es in irgendeinem internationalen Vertrag geregelt ist, dass jemand (wie in Deutschland) nur einmal vor Gericht gestellt werden darf. Doch kann man sich das moralisch fragen und zu einer anderen Antwort kommen: “Ja, aber unser Rechtssystem kennt diese moralische Frage nicht und wir haben nunmal diese Gesetze, die eine Bestrafung verlangen.”
Weiterhin bestand einmal der Verdacht, Demjanjuk sei “Iwan der Schreckliche”, später wurde dies jedoch widerlegt. Würde sich noch jemand für ihn interessieren, wenn dieser Verdacht nicht bestanden hätte?
7. Wie kann man jemanden bestrafen, dessen Vorgesetzte frei gesprochen wurden? Sicher kann man hier sagen, dass gewisse Leute etwas getan haben und gewisse Leute nicht. (Man könnte sich vorstellen, dass die Vorgesetzten bestimmte Befehle gegeben haben, denen sich Untergebene widersetzt haben. Dann wären die Vorgesetzten nicht für dies Handeln verantwortlich.) Doch bleibt es immer noch in der Verantwortung der Vorgesetzten, was in Treblinka und anderen Konzentrationslagern passiert ist. Die Konzentrationslager waren schlicht dazu bestimmt, Menschen zu töten. Demjanjuk muss, wenn er Beihilfe zum Mord geleistet haben sollte, der Mord auch passiert sein. Und wenn nicht die Vorgesetzten mitverantwortlich sind, dann weiß ich nicht, wer sonst. Und hier schließt sich noch einmal der Bogen zur Gerechtigkeit aus Punkt 5. Ist es gerecht, einen Gefreiten zu verurteilen und den Feldwebel unbescholten zu lassen, der ihm den Befehl gab?
8. Abschließend stellt sich für mich eine Frage, die wieder die Öffentlichkeit mit ins Spiel bringt. Wird hier nur prozessiert, weil die Deutschen ein Nazi-Trauma immer noch nicht verarbeitet haben? Versucht man hier die Schuld auf einen Mann zu projizieren, um das Trauma endgültig zu verarbeiten – nur um hinterher festzustellen, dass ein Sündenbock keine Lösung ist und man nichts von dem Trauma verarbeitet hat?
Das alles sind Fragen, die z.T. jeder für sich klären muss, die aber für mich viel wichtiger sind als: Welche Strafe muss jemand bekommen, der vermutlich bei der Tötung von über 27 000 Menschen geholfen hat? Oder: Hat er überhaupt mitgeholfen? Für die meisten der obigen Fragen ist es irrelevant, ob Demjanjuk wirklich schuldig ist oder nicht. Viel wichtiger ist für mich den Hintergrund zu erkennen, warum dieser Prozess so wichtig scheint. Für den Bereich der Medien ist klar, dass der Prozess öffentliche Berichterstattung verlangt, da Nazis, KZ, Tote und Juden sowieso immer als Story funktionieren, aber warum er der Gesellschaft oder dem Gericht so wichtig erscheint. Ich teile diese Ansicht nicht, dass der Prozess besondere Wichtigkeit besitzt. Er ist nur in sofern bedeutungsvoll, dass wir daran einmal mehr genauer erkennen können, wer wir sind, wie wir ticken, warum wir so sind und was uns wichtig ist.
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Das ist ja ganz schön starker Tobak! Vorab vielleicht schon die Antwort auf die wichtigste Frage: In ein Rechtssystem gehört selbstverständlich alle Moral, die eine Gesellschaft nur aufbringen kann!
Aber eines nach dem anderen:
1. Wie lange man Straftaten sanktionieren darf ist ständiger Bewertung des Rechtssystems ausgesetzt und funktioniert – jedenfalls in der sog. westlichen Welt – ziemlich gut. Zu Recht verjährt Mord nicht. Driftest Du im zweiten Abschnitt nicht zu sehr von der eigentlichen Frage weg? Und, bitte, was soll immer dieser argumentative Quatsch mit den Indianern, pardon: Native Americans? Das drängt die Aufrechnung von Menschenleben auf, aber Straftat ist Straftat ist Straftat. Es spielt keine Rolle, wann wer gegen wen straffällig wird! Es ist stets die Straftat in ihrer konkreten Form zu betrachten.
4. Wenn drei Gutachter zu dem Ergebnis kommen, dass der Mann der Verhandlung beiwohnen kann, dann hat der das auch gefälligst zu machen! Straftäter sind i. d. R. keine netten Zeitgenossen, denen einfach nur jemand ans Bein pissen will. Es gehört zur Verantwortung eines jeden Täters, dass er sich der Verhandlung seiner Konsequenzen stellt.
5. Da rollt es einem ja die Fußnägel hoch! Dann könnte man Straftaten ja auch mit der total fiesen Sanktion eines feuchten Händedrucks zur Entschuldigung belegen. Da wird sich der Raubmörder aber ganz schön schämen und froh sein, nicht auch noch auf die stille Treppe geschickt worden zu sein. *polemik off* Strafen haben immer auch Präventionscharakter, der freilich eine gewisse Intelligenz voraussetzt. Aber: symbolische Strafe? Es ist das Symbolhafte, dass Demjanjuk eine hohe Strafe erhalten soll, um zu zeigen, dass auch nach so langer Zeit der Straflosigkeit “die Gesellschaft unbedingt gewillt ist, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Es ist ja schön und gut, dass er sich zu Hause im stillen Kämmerlein geschämt haben mag. Jedoch darf dies m. E. keine Relevanz für die Strafbemessung haben. Gerade das deutsche Recht hat ja die Möglichkeit der Strafmilderung unter bestimmten Voraussetzungen (de facto gibt es in Deutschland ja sogar sog. deals). Das entbindet allerdings nicht von einer Schuld!
6. Tja, eigentlich nur einmal. Auch der IStGH sieht das so vor. Aber, tatatata: die USA akzeptieren den IStGH nicht, damit ist es für die jedenfalls kein Problem. Der Prozess in Israel hatte ja nicht seine Verbrechen zum Gegenstand, sondern die eines anderen, was sich erst später herausstellte. Dem. wurde also nicht in der selben Sache vor Gericht gestellt. Was Deutschland angeht: Grundsätzlich ist das natürlich fragwürdig. Allein, jetzt mal unter uns Pastorentöchtern, es handelt sich hier doch keinesfalls um einen tatsächlichen Rechtsstreit. Viel eher ist das ganze Prozedere eben symbolisch. Gerade die Shoa ist symbolisch derart aufgeladen, dass es im Grunde keinen davon unabhängigen, rein sachlichen, vernunftdiktierten Aufarbeitungsprozess geben kann.
7. Das ist gefährliches Terrain! Natürlich ist der Mord passiert, selbst wenn die Vorgesetzten nicht verurteilt wurden. Und ob Demjanjuk nur Gehilfe oder Mittäter war, spielt doch keine Rolle für die Befehlsgeber. Sowie Dem. den ersten Mord selbst begeht, kommt er aus der Nummer nicht mehr raus, völlig egal, ob die anderen auch bestraft werden.
8. Huiuiui! Was heißt denn hier “Sündenbock” und “projizieren”? Insbesondere in KZn war doch keiner der Wärter einfach nur fürs Aufpassen verantwortlich. Es kann m. E. natürlich davon ausgegangen werden, dass Dem. an mehrfachem Mord beteiligt war. Und dass er es nun ist, gegen den prozessiert wird hat zwei Ursachen: Erstens folgt aus vorangestelltem, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Straftäter ist. Zweitens ist er einer der wenigen Täter, derer man noch habhaft werden konnte. Die Täter sterben schlich weg. Es ist ja auch nicht so, dass jedermann wusste wo sich Johnny aufhält; er hat sich doch offenbar gezielt in den USA versteckt! Er hatte bisher nur “Glück”, dass er damals eine so kleine Nummer war. Dass er jetzt (mal wieder) auch den Kopf für andere hinhalten muss ist sein Problem, mein Mitleid hält sich diesbezüglich jedenfalls in engen Grenzen.