Who needs the Grundgesetz anyway?

Ich hatte es schon getwittert, muss hier aber noch einmal darauf eingehen. Nicht zuletzt, weil inzwischen auch Udo Vetter einen kurzen, für sich sprechenden Eintrag in seinen Lawblog gestellt hat. Ausgangspunkt ist ein Chat bei der Freien Presse, in dem Thomas Jurk, Spitzenkandidat für die Landtagswahl der SPD in Sachsen, Fragen von Nutzern beantwortet. Völlig unprominent, aber mit reichlich Sprengstoff versehen, ist folgendes Statement:

(Gast208) Wieso schränkt die SPD die einfachsten Grundrechte durch die (wirkungslose) Internet-Zensur des Zugangserschwerungsgesetztes ein? Für mich verstößt die SPD damit gegen das Grundgesetzt!

Thomas Jurk: Hallo lieber “Pirat”. Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderpornografie das Leben schwerer machen. Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornogrfischen Bildern mißbraucht wird, hat sich das gelohnt.

Sicherlich ist Wahlkampf, wo viel Unsinn geredet wird, und dazu noch das vielzitierte Sommerloch. Doch diese Aussage hat andere Qualität. Es ist ein klares, wenn auch vielleicht ein unüberlegtes, Statement gegen das Grundgesetz. So dramatisch das klingt, so wenig kann man es leugnen. Daher auch die derzeit 102 (Stand 03.08. 23:38) Kommentare beim Lawblog.

Mir gehen so viele Fragen durch den Kopf. Sie betreffen die SPD, das Grundgesetz, das StGB und nicht zuletzt im Allgemeinen die Politik. Nachdem Ursula von der Leyen Eingriffe in Bürgerrechte vorgenommen hat, die komplette Große Koalition (mit einigen Ausnahmen) dem auch noch widerspruchslos und dem Menschenverstand widersprechend gefolgt ist, Wolfgang Schäuble zuvor ja schon des öfteren ein paar Gesetze gebogen hat, um Überwachungsmaßnahmen durchzusetzen, letztens Matthias Güldner von den Bremer Grünen behauptete “die ignorante Argumentation gegen Internetsperren [käme] von Menschen, die es sich in virtuellen Räumen bequem gemacht [hätten] und [übersähe] die Opfer in der realen Welt” – nun also schon quasi öffentliche Relativierung des Grundgesetzes.

Daher auch die Kommentare beim Lawblog, wovon ich einige zitiere:

zack meint: (3.8.2009 um 18:28)

Ich frage mich langsam wie lange es wohl dauert bis ein Politiker sagt:

Wenn wir das Grundgesetz abschaffen müssen, um uns vor Anschlägen (Kinderpornographie oder irgend ein anderes Totschlagargument) zu schützen dann nehme ich das in kauf…

Klaus xy  meint: (3.8.2009 um 18:42)

Steinmeier macht sich mit dem Versprechen, die Arbeitslosigkeit auszulöschen lächerlich, Jurk gibt offen zu Verstösse gegen das Grundgesetz in Kauf zu nehmen, ich frage mich langsam ob die alle von der CDU bestochen sind.

bender  meint: (3.8.2009 um 18:42)

Der Herr Jurk bringt im gleichen Atemzug auch wieder das gern benutzte “Wenn auch nur ein Kind…”-Argument:

“Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornografischen Bildern mißbraucht wird, hat sich das gelohnt.”

Da Jurk es mit dem Grundgesetz eh nicht so eng nimmt, könnte man in bester Stammtisch-Manier vielleicht ergänzen:

“Wenn auch nur eine Kindesmisshandlung verhindert werden kann, hätte sich die 24/7-Totalüberwachung aller jungen Eltern gelohnt.”

“Wenn auch nur ein Kind nicht mißbraucht wird, hätte sich das vorsorgliche Hinrichten aller Pädokriminellen gelohnt.”

lfalkenburg  meint: (3.8.2009 um 18:55)

GG Art. 20:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

So, wie kann dieser Widerstand im Fall des rechtlich und politisch fehlgeleiteten Herrn Jurk denn nun aussehen? Kann man den deswegen anzeigen? Wir lautet denn die Anschuldigung – verfassungsfeindliche Äußerung? Ist das ein Tatbestand?

GiantPanda  meint: (3.8.2009 um 19:36)

Noch eine Frage:

falls Sie demnächst gewählt werden, haben Sie dann den Absicht, den Amtseid abzulegen?
“Ich schwöre, dass ich … Verfassung und Recht wahren und verteidigen … werde.”
Und haben Sie die Absicht, diesen Eid zu halten?

Aber ich glaube nicht, daß eine Antwort kommen wird.

Stachel  meint: (3.8.2009 um 20:22)

Jurk schreibt auf seiner Seite
>
Thomas Jurk: Eigentum verpflichtet
Veröffentlicht am 21.05.2009

Zum 60jährigen Bestehen des Grundgesetzes äußerte sich der SPD-Vorsitzende Thomas Jurk: „Als Sachse freue ich mich besonders über 60 Jahre Grundgesetz. Zu Zeiten der DDR hat das Grundgesetz im Westen dafür gesorgt, den Prozess der Deutschen Wiedervereinigung aufrecht zu erhalten – von Sachsen ausgehend ist er vollendet worden. Das Grundgesetz hat uns die Freiheit und die Zukunftschancen gegeben, die uns das DDR-Regime jahrzehntelang vorenthalten hat.“
<

:-)

Einer der besten ist der Kommentator Fincut:

GG Artikel 20, Absatz 4:

“Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”

Holt die Fackeln und Mistgabeln :)

Ich bin auf weitere Statements in der Presse und die Reaktion der Bundes-SPD gespannt. Die Bundes-Grünen hatten zu Matthias Güldners Beitrag ein öffentliches Statement abgegeben. Dennoch macht es mich sprachlos, dass solche Äußerungen wie von Güldner oder hier Jurk möglich sind – und nicht zu ernsthaften personellen Konsequenzen o.ä. führen. Es kommt dann eine Korrektur der Verantwortlichen, aber sollte man sich nicht Gedanken machen, dass solche Gestalten in den eigenen Reihen einen Platz finden und diese Aussagen tätigen, die

a) im völligen Widerspruch zum Menschenverstand

b) im völligen Widerspruch zur Parteimeinung

c) im völligen Widerspruch zum eigenen möglichst hohen Wahlergebnis stehen und

d) in diesem Falle möglicherweise sogar strafrechtlich relevant sind?

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die SPD nicht wirklich am Grundgesetz zweifelt, und auch die Grünen haben ja klar gemacht, dass sie gegen zu starke Einschränkungen der Bürgerrechte im Internet sind. Sicher kann man auch nicht jeden Querkopf in den eigenen Reihen immer unter Kontrolle haben. Doch der Mann ist Spitzenkandidat der Partei bei der Landtagswahl – und nicht nur irgendein Kreistagsabgeordneter! So etwas kann – aber darf ein Politiker einfach nicht sagen.

Und gerade deshalb macht sich die SPD damit unwählbar, auch wenn sie vorher für mich schon nicht als Alternative galt. Schon mit ihrer Abstimmung für das Zugangserschwerungsgesetz im Bundestag hatte sie sich für mich disqualifiziert. Trotzdem mache ich mir fortgesetzt Gedanken um den Weg, den unser Land momentan einschlägt. Und auch wenn ich im vorangegangenen Absatz darauf hingewiesen habe, das SPD und Grüne im Bund alles korrigieren und bestimmt gar nicht so schlimm sind, sorgen solche Vorgänge doch für leise Zweifel an den Zielen der Politiker/Parteien.

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