Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

ELENA dürfte den meisten inzwischen ein Begriff sein. Es ist laut der Abkürzung ein “elektronischer Einkommensnachweis”, eine zentrale Datenbank, die alle Arbeitnehmerdaten speichert. Das Verfahren wurde eingeführt, um Bürokratie abzubauen und speichert die Lohndaten, Arbeitszeiten, Tätigkeiten, Fehlzeiten, Urlaubstage, Entlassungen und Kündigungen uvm. Wer mehr Informationen benötigt findet sie auf der Seite FoeBud.org oder bei Wikipedia. Die komplette Verordnung findet ihr hier. Zu den Gegenargumenten sage ich an dieser Stelle mal nicht viel – derer findet man viele, wenn man nur einmal eine Suchmaschine anwirft.

Dagegen soll, wie schon bei der Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Antragsteller wird der gleiche Rechtsanwalt sein, der auch die Verfassungsklage gegen die VDS formuliert hat: Meinhard Starostik. (Unerwähnt seien an dieser Stelle auch nicht FoeBuD selbst und der AK Vorratsdatenspeicherung.) Wenn ihr noch bei der Verfassungsklage Unterstützer werden wollt, könnt ihr dies über die Seite von FoeBuD tun.

via [Spreeblick]

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