Am 01.06. ist der neue Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Darin wurde festgelegt, dass öffentlich-rechtliche Sender alte Inhalte von ihren Webseiten löschen müssen. Was “alt” ist, hängt vom Inhalt selbst ab. Aktuelle Sendungen werden innerhalb einer Woche gelöscht, andere Sendungen später:
Sie dürfen nur noch für eine bestimmte Frist im Netz bleiben. Bei vielen Inhalten ist diese Verweildauer ein Jahr. Eine Vielzahl von aktuellen Fernsehsendungen (wie etwa die Aktuelle Stunde und die Lokalzeit-Sendungen) bleibt als komplette Sendung nur sieben Tage “on demand” abrufbar. Wenige ausgewählte Einzelbeiträge dürfen bis zu einem Jahr im Netz bleiben. Inhalte aus dem Themenfeld Bildung werden nach fünf Jahren gelöscht. Nur bei zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten gibt es eine Ausnahme: Die dürfen unbefristet in einem eigens auszuweisenden Archiv online bleiben.
YuccaTree Post beschwert sich darüber, dass “wir mal dafür bezahlt haben” . Damit trifft es fast genau den Punkt, der auch mir am Herzen liegt: Ich möchte mich nicht darüber aufregen, dass “wir dafür bezahlt haben” und dass wir mal wieder abgezockt werden. “Der arme Steuerzahler!” Dies ist ein Reflex, der das Anliegen so darstellt, dass es schon weniger ernst genommen wird, auch wenn die Aussage wahr ist. Das Wichtigere dabei ist für mich, dass diese Inhalte für mein Verständnis Volkseigentum sind. Es wurde erstellt, um die Menschen zu informieren (natürlich mit ihrem Geld). Warum sollte der Staat diese Daten (seine Dienste dem Bürger gegenüber) vernichten?
Da kommen natürlich die Privaten Inhalteanbieter ins Spiel, die sich darüber beschwert hatten, dass die öffentlich-rechtlichen Sender einen “Wettbewerbsvorteil” hätten. Die GEZ verschaffe ihnen die Grundlage, um Inhalte einfacher im Netz abieten zu können – das sei ungerechtfertigt. Ich weiß nur nicht, warum das ein Problem ist? Ja, es ist ein Wettbewerbsvorteil – aber ist es nicht schon einer, dass die öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt von Gebühren leben? Da kann man doch auch sagen, dass es ungerecht wäre, dass die von Steuerzahlergeldern ihr Radio- und Fernsehprogramm erstellen dürfen! Skandal!
Ich möchte fast eine Mitleidsträne für die Privatsender vergießen. Doch ich kann sie mir gerade noch verkneifen: Ich sehe kein Problem darin, dass die Öffentlich-Rechtlichen die Inhalte, die sie von den Gebühren erstellt haben, dauerhaft für die zur Verfügung stellen, die die Gebühren gezahlt haben. Nun müssen nämlich noch Gelder aufgewendet werden, die Inhalte zu löschen – was natürlich auch von Gebühren gezahlt wird. Schaut man auf die WDR-Seite, müssen 80 bis 90 Prozent der eigenen Inhalte gelöscht werden (die Prozentsätze können bei anderen Sendern selbstverständlich abweichen). Wenn die Privatsender es nicht auf die Reihe bekommen, ihre Inhalte dauerhaft im Internet anzubieten, dann würde ich denken, das wäre ihr eigenes Problem. Just my two cents.

Die öffentlich-rechtlichen Sender beziehen eine Gebühr. Daher erwirbt auch kein Zahler Eigentum an dem, was ARD und ZDF mit dem Geld machen. Ich habe beispielsweise auch keinen Einfluss darauf, was mit meinen Studiengebühren gemacht wird.