Leistungsschutzrecht für Überschriften

Verleger in Deutschland haben es schwer. Sie sind in einer Krise mit den Anzeigenkunden, Leserzahlen und vor allem bei neuen Ideen. Doch letzterem helfen sie in letzter Zeit ab, indem sie die Idee “Leistungsschutzrecht” entwickelten. Darin geht es darum, ein neues Recht für Verlage einzusetzen, das einen klaren Nutzen hat: Geld. Die Verleger sehen sich von Google betrogen, von Abschreibern und den Lesern, die alles kostenlos kriegen (und natürlich fordern!). Dabei gilt für sie Google auch als Abschreiber und Blogger sowieso. Zitiert man einen oder mehrere Absätze von größeren Zeitungs- oder Zeitschriftenwebseiten, verlinkt dazu den Artikel und verweist darauf, dass er gut (oder schlecht) ist, halten das einige Verleger schon für kritikwürdig.

Netzpolitik hat einen Rundbrief aus anonymer Quelle erhalten, in dem beschrieben wird, wie sich Journalisten sträuben und dass das negativ für die eigene Sache wäre. Gerade Forderungen von 50% an den Einnahmen durch das Leistungsschutzrecht durch Journalisten hält man für inakzeptabel, so Netzpolitik.

Sehr pikant sind zwei Stellen aus dem Eckpunktepapier fürs Leistungsschutzrecht, in denen man ansatzweise den Geifer am Munde der Verleger erahnen kann, während sie die Ideen niederschrieben. Eine ist schon mehr oder weniger bekannt:

Das Leistungsschutzrecht sollte gerade auch dort greifen, wo im gewerblichen Bereich die Nutzung der Onlinedienste der Verlage die Nutzung der gedruckten Presse ersetzt und zu diesem Zweck eine Vervielfältigung erfolgt. Unter Vervielfältigung ist daher auch die Vervielfältigung auf einem Gerät zur Darstellung auf dem Bildschirm zu verstehen.

Ein gewerblicher Nutzer kopiert einen Inhalt also schon mit dem Laden des Dokumentes aus dem Internet. Sobald dies im Cache des Browsers bzw. damit auch im Arbeitsspeicher landet, ist die Kopie erstellt und man muss zahlen. Ein sehr interessanter Kopiebegriff, wie ich finde.

Noch spannender ist jedoch ein Punkt vom Anfang:

Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen.

Johnny von Spreeblick sagt dazu parodierend:

Ich beantrage hiermit vorsorglich schonmal sämtliche in Frage kommenden Leistungsschutzrechte für alle Beiträge, Vorspänne, Bilder, Grafiken, Überschriften, Sätze und Satzteile, die wir bei Spreeblick seit 2002 verlegt haben. Das wird ein Spaß!

Und er liegt nicht allzu falsch: Wie soll ein Recht aussehen auf alles, was man schreibt? Wird damit ein Recht auf Wörter eingeräumt? Darf man dann noch die gleichen Wörter schreiben wie andere oder brauchen wir für jeden Artikel entweder eine neue Sprache oder lauter Lizenzverträge? So richtig steige ich dort noch nicht hinter!

flattr this!

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