Udo Vetter schreibt heute über die Meinungsfreiheit, die Würde des Menschen nach dem Grundgesetz, Frau von der Leyen und ihre Gesetzesinitiativen.
Lawblog – Die Meinungsfreiheit als Sondermüll
Quintessenz dieses langen Artikels und ein toller rechtlicher Aspekt, der mir noch nie aufgefallen ist:
Die Menschwürde zählt, vereinfacht gesagt, zu den Grundrechten. Sie ist ein Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Niemand darf von staatlichen Organen zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und seines Selbst beraubt werden; sein Leben ist nicht gegen das Leben anderer abwägbar (ausführliche Beschreibung: Wikipedia).
Frau von der Leyen münzt das Abwehrrecht gegen den Staat in einen Handlungsauftrag des Staates um. Plötzlich ist die Menschenwürde ein Grund für staatliches Eingreifen – der Staat schützt die Menschenwürde seiner Bürger, indem er Dritten den Mund zuhält oder durch Stoppschilder dafür sorgt, dass sie im Internet nicht mehr gelesen, gesehen und gehört werden können.
Ich habe kurz überlegt, noch etwas dazu zu schreiben. Doch ich kann dem nichts hinzufügen. Alles andere würde auch vom Thema abweichen. Danke für diesen Artikel, Udo. Einfach nur danke.
via [Lawblog]

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