Es ist doch ein guter Morgen, wenn man aufwacht, die Sonne ins Zimmer scheint und der Radiowecker verkündet, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei für verfassungswidrig erklärt worden.1 Das ist fast so gut wie Frühsport, aber der kam erst danach.
Süddeutsche.de | Karlsruhe kippt deutsche Regelung
Die Karlsruher Richter erklären die Vorratsdatenspeicherung allerdings für zulässig, wenn eine Reihe enger Vorgaben zur Verwendung der Daten, zu ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden.
Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen “besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis”, weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse “bis in die Intimsphäre” ermöglichten und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten.
Weil zudem Missbrauch möglich ist und die Datenverwendung von den Bürgern nicht bemerkt werde, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, “ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen”.
Also muss man sehen, wie das Gesetz umgebaut werden kann. Ich verstehe die Euphorie einiger Internet-Aktivisten nicht, da das Gesetz nicht grundsätzlich abgewiesen wurde, aber die werden schon wissen, warum sie freudig rumspringen. Vielleicht ging es ihnen auch nur um die Umsetzung des Gesetzes, um Einzelheiten, nicht um das Prinzip Datenspeicherung allgemein. Da mag es ja auch unterschiedliche Gegenpositionen geben.
- Eigentlich bin ich viel früher wach geworden, als das Urteil noch nicht verkündet war. Der Radiowecker sagte nur, dass das Urteil heute verkündet werden würde. Aber ich fand das Bild so nett.
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