Beweislast wird nicht umgekehrt – zumindest in Frankreich nicht

Soeben las ich im lawblog, dass der “Three Strike”, also die Sperrung des Internetanschlusses nach drei Verwarnungen wegen urheberrechtlicher Delikte, in Frankreich gekippt wurde.

Der Verfassungsrat hat die Internetsperren für Raubkopierer für verfassungswidrig erklärt. [...]

Die obersten französischen Richter sehen die Kommunikationsfreiheit verletzt. Außerdem die Unschuldsvermutung, denn der Anschlussinhaber müsse nicht zwingend der “Täter” sein. Eine Umkehr der Beweislast sei verfassungswidrig.

Schön, dass in Frankreich die Verfassung verteidigt wird. In Deutschland funktioniert es ja nicht immer so gut, wenn auch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig die Politik zurechtrückt. Hoffen, wir, dass nicht weiter die Pläne eines “Three Strike” in Deutschland verfolgt werden und dass sich entsprechende Personen auch in anderen Themenbereichen früher Gedanken über verfassungsrechtliche Relevanz machen.

flattr this!

Politik, Wirtschaft & Gesellschaft , , , ,

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