Ich habe es gar nicht mitbekommen, doch scheinbar wünscht die US-Regierung Zugriff auf europäische Kontenbewegungen und Kundendaten zur Terrorbekämpfung.
Süddeutsche.de | Eurpoas Bankdaten und die USA
Süddeutsche.de | Union fällt Bankkunden in den Rücken
Zunächst stellten sich Frankreich, Österreich, Finnland und (jaha!) Deutschland dagegen. Nun soll das so genannten “Swift-Abkommen” wohl doch unterzeichnet werden. Die EU-Kommission hat kein Problem damit.
Lustigerweise haben die US-Behörden schon jetzt unkontrollierten Zugriff, da die Firma Swift, die global für Banken Finanztransaktionen durchführt, in den USA sitzt. Die Europäer wollten das nicht mehr und forderten eigene Server in und für Europa. Die USA wollen nun aber den Zugriff erhalten – daher dieses fragwürdige Abkommen. Die FDP hat sich massiv dagegen gestellt, was ich für richtig halte. Das Ziel der Banküberwachung sei nach US-Angaben die Terrorbekämpfung.
Ja, nun frage ich mich, warum die USA fremde Bankdaten einsehen wollen. Haben wir Zugriff auf amerikanische Bankdaten? (Ernst gemeinte Frage, doch so richtig glaube ich das nicht.) Sicher wird das Argument sein, man wolle sich selbst und auch uns schützen, doch warum überlässt man uns nicht selbst die Terrorabwehr? Es ist ja nicht so, dass Europa keine eigenen Geheimdienste hätte, die auch an der Terrorbekämpfung arbeiten.
Die Süddeutsche führt die Worte eines “hochrangigen Liberalen” an, die FDP solle sich nicht weiter dagegen stellen, da die Entscheidung gefallen sei. Man würde nur einen Streit mit der Union – und sogar mit den USA – vom Zaun brechen. Ähm, warum auch nicht? Man sollte sich auch mal konstruktiv streiten. Mir soll einer mal ein stichhaltiges Argument liefern, warum der Zugriff auf die Bankdaten gestattet werden soll.

Grundsätzlich haben die Exekutivorgane der Bundesrepublik Deutschland kein Problem, an Daten von Kontenbewegungen deutscher Banken heranzukommen. Es ist ein Irrglaube, dass es so etwas wie ein Bankgeheimnis gäbe. Zur Strafverfolgung z. B. bei Steuerhinterziehung oder Betrug ist es also ohne Weiteres möglich, die Konten einzusehen.
Durch diverse Verträge sind viele Staaten miteinander mittels solch spaßiger Sachen wie Amtshilfe und Auslieferungsabkommen verbunden. Im Rahmen dessen ist es durchaus vorstellbar, auffällige Kontenbewegungen an andere Staaten mitzuteilen. Die konkrete Ausgestaltung im vorliegenden Fall ist mir allerdings noch nicht ganz klar.
Mir ist klar, dass bei der Strafverfolgung die Einsicht in die Konten gewährt wird. Jedoch ist das ja verdachtsabhängig (wenn wir mal davon ausgehen, dass die rechtsstaatlichen Regeln eingehalten werden). Und ich habe auch kein Problem damit, wenn auffällige Kontenbewegungen an ausländische Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden. Aber eine Pauschaleinsicht hielte ich für grundrechtswidrig.
Mir ist die konkrete Ausgestaltung hier auch nicht ganz klar, jedoch, wenn man die US-amerikanische Praxis der Homeland-Security o.ä. im Bereich der Terrorbekämpfung ansieht, befürchte ich schlimmes.