Eben noch wurde in dem Artikel, auf den ich hier verlinkt habe, die Familienministerin von der Leyen folgendermaßen zitiert:
Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Der Straftatbestand Kinderpornografie ist klar abgrenzbar.Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großar tige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann. Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt.
Wichtig ist das Wörtchen “jetzt” und, dass weitere “Diskussionen” geführt werden müssten, wie man “Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde” im Internet erhalte. Das wurde durch Udo Vetter und viele andere so interpretiert, dass man Ausweitungen der Zugangserschwerung plane – oder zumindest daran denke. Nun scheint das Familienministerium zu dementieren:
Der Bundesfamilienministerin geht es bei der aktuellen Sperrung von Internetseiten alleine um den Kampf gegen eine ungehinderte Verbreitung von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB.
…
Die Bundesfamilienministerin hat keineswegs eine Ausweitung der Internetsperren oder ein anders geartetes konkretes Vorgehen gegen weitere rechtwidrige Inhalte als Kinderpornografie angekündigt. Andere Deutungen sind nicht durch den Wortlaut des Interviews gedeckt.
…
Darüber hinaus begrüßt sie [von der Leyen, Anm. d. Autors] die dadurch angestoßene allgemeine gesellschaftliche Debatte über die Freiheit und Grenzen im Internet.
“Andere Deutungen sind nicht durch den Wortlaut des Interviews gedeckt”? Doch. Eindeutig. Welt.de stellt fest, das sei ein Dementi. De facto ist es das nicht. Man beachte:
Der Bundesfamilienministerin geht es bei der aktuellen Sperrung [Hervorhebung von mir] von Internetseiten alleine um den Kampf gegen eine ungehinderte Verbreitung von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB.
…
Die Bundesfamilienministerin hat keineswegs eine Ausweitung der Internetsperren oder ein anders geartetes konkretes Vorgehen gegen weitere rechtwidrige Inhalte als Kinderpornografie angekündigt [Hervorhebung von mir].
Richtig, die aktuellen Sperrungen sind nur gegen Kinderpornografie und auch angekündigt hat Frau von der Leyen noch nichts. Es mag auch noch keine konkreten Pläne geben. Doch ein eindeutiges Dementi gegen zukünftige Pläne ist das nicht – und ich habe in der Debatte auch noch nie eins seitens des Familienministeriums gehört.
Wo Welt.de hier einen Widerruf hört, kann ich mir nicht erklären. Ich höre keinen. Es ist nur eine Umformulierung der gleichen vagen Aussage Frau von der Leyens.
via [Welt.de]
