Abmahnung von Sixtus und Lehmann an die GVU

Die GVU hat am Montag Abend vier Folgen der ZDF-Reihe “Elektronischer Reporter” von Mario Sixtus und den Film “Du bist Terrorist” von Alexander Lehmann beim Videohoster Vimeo sperren lassen. Die entsprechenden Werke beider waren von beiden unter offensichtlich eigenem Account bei Vimeo eingestellt und standen unter CC-Lizenz, was die eine Seite der Urheberrechtsverletzung ausschließt. Die Ausgaben des ElRep waren höchstwahrscheinlich durch das ZDF geprüft und Alexander Lehmanns Film hatte schon mehrere Preise gewonnen, was Rechteverletzung an Dritten in beiden Fällen nahezu ausschließen dürfte.

Schnell wurde das bekannt und verbreitete sich in Twitter und Blogs. Natürlich mit der entsprechenden Rhetorik. Von Zensur war da die Rede, von “Amoklauf der GVU” und ähnlichen Dingen.1 Inzwischen sind die Videos wieder online, waren es gestern schon. Die GVU hatte, nachdem sie den Fehler bemerkt hatte, Vimeo informiert und zur Reaktivierung der Videos aufgefordert. Sie meldete in einer Presseerklärung, dass der Dienstleister OpSec Security, der im Auftrag der GVU handelte, aus noch ungeklärten Gründen die Sperrung veranlasst hatte.

Mario Sixtus und Alexander Lehmann haben nun über Udo Vetter eine Aufforderung zur Unterlassungserklärung inkl. Abmahnung an die GVU geschickt. Hier wird es noch ekelhafter als es an sich schon ist: Die Kommentare im lawblog. Wenn ich da weiterlese, gibt es nur noch die facepalm als Reaktion:

Da melden sich also die Leute, die gebeutelt von der GVU sind oder sich gebeutelt fühlen. Sie verschicke zu viele Abmahnung, stelle sich übers Gesetz und möchte nur den kleinen Bürger ausnehmen, so einige der Vorwürfe. Diese Menschen also verlangen dann von Sixtus, Lehmann und Vetter

“M a c h t s i e f e r t i g !”

oder

“Keine Gnade!
Niemals.
Hat die GVU auch nicht mit ihren Opfern bewiesen. “

oder

Packt die ruhig mal deftig an den Eiern. Die haben verdient, mal ihre eigene Medizin zu schmecken zu bekommen.

Zustimmung allerseits zu Abmahnungen, ggf. Klagen und Schädigung der GVU. “Die sind ja nicht besser!”, so der allgemeine Tonus.

Was geht in diesen Menschen vor?

Sie möchten, dass einem, der ungerecht gehandelt hat, ebenfalls Unrecht getan wird. (Rache)

Sie möchten, dass auf der Welt gerecht gehandelt werden soll – aber nicht bei diesem Interaktionspartner. (Doppelmoral)

Sie möchten, dass jemand, der ihren Interessen widerspricht, niedergemacht wird. (Missgunst)

Ich verwehre mich gegen alle drei Motive. Ich halte die Abmahnung für vertretbar, aber politisch vielleicht ein falsches Signal. Häufig wurde schon darauf verwiesen, dass wegen Bagatellen schon Menschen verhaftet wurden oder ähnliches. Nicht selten wünscht man sich, dass einfach mal mit dem Uploader/Hoster gesprochen wird, um eine schnelle, einfache Lösung zu finden. Hier also wegen eines Films (Lehmann) und vier Folgen einer Sendung (Sixtus), die knappe 24 Stunden nicht verfügbar waren, eine Abmahnung zu verschicken (ob eine Kostennote beigefügt ist, weiß man nicht), könnte ebenfalls ein Fall von Überreaktion sein. Alle Argumente lassen für mich einen faden Beigeschmack zurück: Warum sollte man genauso wie die GVU handeln, die man doch als ungerecht, unnötig hart und “verbrecherisch” beurteilt?2 Was hätte das für einen Sinn? Ich kann nur den Kopf schütteln.

Ich gönne Sixtus und Lehmann Erfolge und viel Publikum für ihre Filme (“Du bist Terrorist” habe ich damals selbst bei mir eingebunden) und ich kann die GVU ganz bestimmt nicht leiden. Aber gerade weil die GVU mit Urheberrechtsverletzungen so umgeht (umging), wie sie es getan hat, wäre es an der Zeit gewesen, ihr zu demonstrieren, wie es wirklich geht. Diese Chance ist verpasst.

  1. Eine Meinung dazu kann man sich durch den Spreeblick-Artikel und den ein oder anderen Kommentar bilden. []
  2. Diese Aussagen beziehen sich v.a. auf die Kommentatoren, nicht auf Vetter, Lehmann oder Sixtus. []

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2 comments


  1. Agent Fishgang

    Rechtsstaat ja, aber nur so lange es mir in den Kram passt! Diese Schönwetterdemokraten sind zwar kaum der Beachtung wert, aber schreien halt so laut, dass es sich leider nicht ignorieren lässt.

    Bei aller berechtigten Kritik – und es gibt ja sogar richterliche Bedenken – gegen die GVU: statt mit biblischen Rachemotiven zu kommen, könnten die Herrschaften, wenn es ihnen nicht passt, was die GVU macht, doch ein strafrechtliches Verfahren einleiten lassen.

    Aus sicherer Distanz den Muskelprotz zu ärgern, ist immer einfacher, als ihm face-to-face eine Ohrfeige zu verpassen. Ähnlich hier, auch in völliger Verkennung der Tragweite einer Unterlassungserklärung. Die heißt nämlich nichts weiter, als dass A dem B verspricht dies und das nicht mehr zu sagen oder zu tun. Mehr nicht – von Fertigmachen ist das meilenweit entfernt.

    Übrigens ein wunderbares Exempel, warum man Plebiszite auf keinen Fall einführen sollte. Man muss die Menschen auch vor ihrer Niedrigkeit schützen; deshalb bloß keine für Populismus leicht anfälligen Volksenstscheide!

    • Ich sehe, wir sind uns da einig. Man stelle sich einmal vor, die Kommentatoren beim lawblog müssten selbst mit der GVU über bestimmte Dinge verhandeln. Ich will nicht wissen, was da rauskäme…

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